Liebe Delegierte der BDKJ-DV,
herzlich willkommen auf Antragsgrün, dem Tool für Antragsdiskussionen und Dokumentenablage für die Diözesanversammlung von 14.-16.06.2024.
Nach § 6 (1) der BDKJ-Geschäftsordnung müssen Anträge bis spätestens fünf Wochen vor Beginn der BDKJ-Diözesanversammlung bei der BDKJ-Diözesanstelle unter der E-Mailadresse vorstand@bdkj-speyer.de eingereicht sein. Zusätzlich bitten wir, innerhalb dieser Frist, Anträge bei Antragsgrün (https://bdkj-speyer.antragsgruen.de/bdkjdv_24_1) einzustellen. Stichtag ist demnach Freitag, der 10. Mai 2024.
Über die Aufnahme von Dringlichkeitsanträgen in die Tagesordnung der BDKJ-Diözesanversammlung entscheidet die Diözesanversammlung. Sie „können sich nur auf neue, aktuelle und unabsehbare Entwicklungen oder Sachverhalte beziehen, die eine fristgerechte Antragstellung verhindert haben und zwingend eine Behandlung [in der Diözesanversammlung] erfordern“ (vgl. § 14 (3) der BDKJ-Geschäftsordnung).
Die Verwaltung und Bearbeitung der Anträge findet weiterhin hier in „Antragsgrün“ statt. Hier könnt Ihr direkt online Änderungsanträge erfassen. Um eine reibungslose Antragsberatung zu ermöglich, sind verschiedene Fristen im Tool eingerichtet, sodass sich alle Delegationen mit den Änderungsanträgen auseinandersetzen können.
Nach §14 Abs. 5 der BDKJ-Geschäftsordnung können Antragstellende ihren Antrag jederzeit verändern.
Zur Transparenz ist dies technisch auf Antragsgrün nur bis zum 31. Mai 2024 bis 23:59 Uhr möglich. Zwar können auf Antragsgrün weiterhin Änderungsanträge (auch durch die Antragstellenden an ihrem eigenen Antrag) und Dringlichkeitsanträge bis zum 13. Juni 2024 bis 23:59 Uhr gestellt werden, diese können aber nicht direkt in den Antrag aufgenommen werden.
Weitere Aufnahmen von Änderungsanträgen durch die Antragstellenden, Änderungsanträge und Dringlichkeitsanträge müssen in der Sitzung eingebracht werden.
Delegierte, die bereits registriert sind, können sich mit den gleichen Daten einloggen. Ansonsten ist eine Registrierung unter Angabe einer E-Mail und eines Benutzernamens schnell erledigt.
Um keine neuen Anträge, Änderungsanträge und Kommentare zu verpassen, besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit sich per E-Mail benachrichtigen zu lassen. Dies könnt ihr in der rechten Spalte unter „E-Mail-Benachrichtigungen“ angeben.
Euer Antragsgrün-Team
und Thomas Held, Diözesanvorsitzender