A8: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (Mitwirkungsrecht für Gäst*innen)
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(12.05.2023) |
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(12.05.2023) Version 2 |
Aktuelle Regelung Geschäftsordnung
Teil I §8 Zusammensetzung
(4) Gäst*innen können an der Sitzung teilnehmen, haben im Übrigen jedoch
keinerlei Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte, soweit Ihnen im Einzelfall von
der Sitzungsleitung nicht solche zugestanden werden.
Neufassung
Teil I §8 Zusammensetzung
(4) Gäst*innen können an der Sitzung teilnehmen, haben im Übrigen jedoch
keinerlei Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Die Sitzungsleitung kann
Gäst*innen sowohl generell als auch einzeln ein Rederecht für einzelne
Tagesordnungspunkte oder die gesamte Konferenz erteilen. Weiterhin hat jedes
stimmberechtigte Mitglied der Konferenz die Möglichkeit, ein Rederecht für
Gäst*innen generell oder einzeln für einzelne Tagesordnungspunkte oder die
gesamte Konferenz zu beantragen.
Teil II §15 Anträge zur Geschäftsordnung
(2) t. Antrag auf Erteilung des Rederechts für Gäst*innen
Die Diözesanversammlung 2022_2 hat gezeigt, dass die bisherige Regelung zum Rederecht für Gäste auf der DV kompliziert ist und es leicht zu unklaren Situationen kommen kann, in denen Gäste gern sprechen würden, aber ein Rederecht (noch) nicht erteilt ist, weil es übersehen wurde zu benennen. Ziel der vorliegenden Änderung ist eine Vereinfachung und Klärung des entsprechenden Passus so wie die Erweiterung der Rechte der Delegierten, neben der Sitzungsleitung ebenfalls per Antrag ein Rederecht zu erteilen.
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