A9: Verlängerung des Ausschusses „Prävention sexualisierter Gewalt“
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(12.05.2023) |
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(12.05.2023) Version 4 |
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Der im Sommer 2021 gegründete Ausschuss Prävention wird dauerhaft eingerichtet.
Der Ausschuss soll von Seiten der Abteilung Jugendseelsorge des Bistums
unterstützt werden.
Bestehende Aufgaben des Ausschusses sind:
· Fertigstellung des ISK für den BDKJ Speyer und Einreichung des Dokuments zur
Genehmigung beim Bistum
· Fertigstellung der Arbeitshilfe
- Implementierung des ISKs in die Strukturen des BDKJ Diözesanverbandes
- Dauerhafte Evaluierung und Überarbeitung des ISKs in den Strukturen des BDKJ
Diözesanverbandes
Der Ausschuss besteht aus Vertreter*innen der Regional- und Jugendverbände, die
wie folgt besetzt werden:
- 3 Frauen*,
- 3 Männern*.
Der Ausschuss arbeitet mit der AG Prävention der AJS zusammen und tauscht sich
über gemeinsame Themen mit ihr aus. Der Ausschuss macht seine Arbeit gegenüber
den Jugend- und Regionalverbänden transparent.
Die Aufgaben des Ausschusses werden in regelmäßigen Abständen evaluiert und von
der BDKJ-Diözesanversammlung beschlossen.
Der Ausschuss Prävention wurde zur Sommer DV 2021 auf eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt. In dieser Zeit war es Ziel, eine Arbeitshilfe und ein ISK für den BDKJ zu erstellen.
Die beiden Dokumente sind in Arbeit jedoch noch nicht fertiggestellt, da viele offene Fragen u.a. von hauptamtlicher Seite zu klären sind. Dem Ausschuss ist es wichtig, ein umfassendes ISK einzureichen, welches aussagekräftig ist. Daher ist eine Verlängerung notwendig.
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