Die Begründung erfolgt mündlich
Antrag: | Verlängerung des Ausschusses „Prävention sexualisierter Gewalt“ |
---|---|
Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 18.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.06.2023, 12:47 |
Antrag: | Verlängerung des Ausschusses „Prävention sexualisierter Gewalt“ |
---|---|
Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 18.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.06.2023, 12:47 |
Der im Sommer 2021 gegründete Ausschuss Prävention bleibt bis Ende 2024 bestehenwird dauerhaft eingerichtet.. Der Ausschuss soll von Seiten der Abteilung Jugendseelsorge des Bistums unterstützt werden.
· Fertigstellung der Arbeitshilfe
- Implementierung des ISKs in die Strukturen des BDKJ Diözesanverbandes
- Dauerhafte Evaluierung und Überarbeitung des ISKs in den Strukturen des BDKJ Diözesanverbandes
Der Ausschuss besteht aus Vertreter*innen der Regional- und Jugendverbände, die wie folgt besetzt werden:
- 3 Frauen*, die bis Ende 2024 gewählt werden
- 3 Männern*, die bis Ende 2024 gewählt werden.
über gemeinsame Themen mit ihr aus. Der Ausschuss macht seine Arbeit gegenüber den Jugend- und Regionalverbänden transparent.
Die Aufgaben des Ausschusses werden in regelmäßigen Abständen evaluiert und von der BDKJ-Diözesanversammlung beschlossen.
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Der im Sommer 2021 gegründete Ausschuss Prävention bleibt bis Ende 2024 wird dauerhaft eingerichtet.. Der Ausschuss soll von Seiten der Abteilung Jugendseelsorge des
bestehen
Bistums unterstützt werden.
Bestehende Aufgaben des Ausschusses sind:
· Fertigstellung des ISK für den BDKJ Speyer und Einreichung des Dokuments zur
Genehmigung beim Bistum
· Fertigstellung der Arbeitshilfe
- Implementierung des ISKs in die Strukturen des BDKJ Diözesanverbandes
- Dauerhafte Evaluierung und Überarbeitung des ISKs in den Strukturen des BDKJ Diözesanverbandes
Der Ausschuss besteht aus Vertreter*innen der Regional- und Jugendverbände, die
wie folgt besetzt werden:
- 3 Frauen*, die bis Ende 2024 gewählt werden
- 3 Männern*, die bis Ende 2024 gewählt werden.
Der Ausschuss arbeitet mit der AG Prävention der AJS zusammen und tauscht sich
über gemeinsame Themen mit ihr aus. Der Ausschuss macht seine Arbeit gegenüber
den Jugend- und Regionalverbänden transparent.
Die Aufgaben des Ausschusses werden in regelmäßigen Abständen evaluiert und von der BDKJ-Diözesanversammlung beschlossen.
Die Begründung erfolgt mündlich
Kommentare
Das Kommentieren ist möglich: bis 15.06.2023, 23:59