A1NEU2: Zukunft der Jugendräume im Bistum Speyer
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2023_1 |
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Tagesordnungspunkt: | 05 Anträge |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 1(11.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 1(14.05.2023) Version 7 |
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Als BDKJ sehen wir es als unsere Aufgabe an, uns für die Interessen und
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Bistum Speyer einzusetzen.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es um die Nutzung von immer
knapper werdenden Ressourcen in unserer Kirche geht. Wir sind davon
überzeugt, dass jede Investition in die katholische Jugendarbeit auch eine
Investition in
die Zukunft unserer Kirche und Gesellschaft ist.
Damit Jugendgruppen vor Ort gedeihen können, braucht es die
entsprechenden Rahmenbedingungen. Gruppen von Kindern und Jugendlichen, gleich
ob verbandlich oder
nicht verbandlich organisiertGruppen brauchen Räume, die sie frei und
selbstbestimmt gestalten und selbstverwaltet organisieren können. Um diese
(Frei)räume zu schaffen bzw. zu erhalten braucht es finanzielle Zuschüsse,
personelle Unterstützung sowie geeignete Räumlichkeiten.
Die Vision „Segensorte“ & die Bedeutung von Jugendräumen:
Mit dem Rahmenkonzept zur Ressourcenverteilung "Wir sind unterwegs zu
Segensorten- Vision und Strategie im Bistum Speyer"1 hat die Diözesanversammlung
des Bistums im November 2022 strategische Ziele, Kernaussagen und finanzielle
Rahmenbedinungen beschlossen, an denen sich zukünftige Entscheidungen
orientieren
sollen. Allem zugrunde liegt die Vision der Diözese Speyer.
In der Vision heißt es: "Mit einem Segensort ist es wie mit einem Zuhause"
es bietet „Freiräume für die Übernahme von Verantwortung sowie für
die kreative Gestaltung des Miteinanders“. Wir Jugendverbände
und viele andere Jugendgruppen möchten dieses Zuhause mit Leben füllen. Ein
Zuhause soll nicht nur aus einem großen Raum für alle
bestehen. Neben verschiedenen Räumen erwarten wir Kinder- und Jugendzimmer,
die, unter Mitgestaltung von denen, die sie nutzen, eingerichtet sind und ihren
Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.
eingerichtet sind. Unter Mitgestaltung von denen, die sie nutzen, eingerichtet.
Diese Räumlichkeiten sind für viele unserer Gruppen vor
Ort die Jugendräume in Pfarrheimen oder anderen, kirchlichen Gebäuden.
Jugendräume sind Plätze der Begegnung, des Austauschs und der Freizeitgestaltung
. Sie sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche
sich in einem geschützten Rahmen frei entfalten können. Sie bieten Raum zur
Stärkung
des Gemeinschaftsgefühls und ermöglichen das Knüpfen neuer Kontakte. Die
Jugendräume, die Kinder und Jugendliche in Pfarreien nutzen können, bieten
mehrere Chancen: Einerseits kann so eine Verknüpfung mit den pfarrlichen
Strukturen entstehen, sodass mehrere Akteur*innen in der Pfarrei am „gemeinsamen
Tisch“ zusammenkommen. So kann ein positiver Erfahrungsraum für kirchliche
Gemeinschaft entstehen. Dazu braucht es die Offenheit, sich auch auf andere
Vergemeinschaftungs- und Spiritualitätsformen einzulassen, jungen Menschen eine
zielgruppen- und dem Alter entsprechende Partizipationsmöglichkeit zu bieten.
Es geht darum, „Türen offen“ zu halten. Gleichzeitig kann eine solche Verortung
und ein für Jugendgruppen freigehaltener Schutzraum auch Lernort sein, an dem
Verantwortungsübernahme in Gruppen und soziales Engagement in Gesellschaft
eingeübt und praktiziert wird. Beide Bereiche bieten wichtige
Entwicklungschancen, die junge Menschen darin bestärken, sich für eine
christliche Haltung in der Welt einzusetzen.
Die Sparprozesse im Bistum & die Auswirkungen auf Jugendräume:
Bereits im Zuge des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“ und dem daraus
resultierenden Seelsorgekonzept „Der Geist ist es, der lebendig macht“2
wurden die Pfarreien im Bistum aufgefordert, sogenannte „Pastorale
Konzepte“ zu erstellen, die als Leitlinien für die Arbeit vor Ort dienen
sollen.
Teil dieses Konzeptes ist auch eine „Analyse der pastoral genutzten
Räume“3, die eine Reduktion der Räumlichkeiten in den Pfarreien
vorbereiten
soll. Gemäß Beschluss des Diözesanvermögensverwaltungsrates4 und den
daraus resultierenden Zuschussrichtlinien für Baumaßnahmen5 sollen nur
noch im pastoralen Konzept verankerte Gebäude finanziert werden6. Dies
hat zur Folge, dass Pfarreien vor Ort gezwungen sind, mittelfristig über
die Schließung von Pfarrheimen und damit auch dort verfügbaren
Jugendräumen nachzudenken. Die aktuell beschlossenen Einsparungen des
Strategieprozesses für die kommenden Jahre7 und die dort vorgesehene
Kürzung von Zuwendungen vor allem im Aufgabenbereich „Kirchengemeinden“
wird die Situation in den Pfarreien leider nicht einfacher. Die schnell
aufeinander folgenden Maßnahmen führen zu großer Unsicherheit und Frust.
Häufig fehlt es an kreativen, über den Tellerrand hinaus blickenden und
langfristig angelegten Lösungen wie geteilte Raumnutzungen oder auch die
Anmietung von passenden Räumlichkeiten für besondere Anlässe. Viele
Pfarrheime und damit auch Jugendräume wurden bereits geschlossen oder
drohen geschlossen zu werden. Es kann keine Lösung sein, Jugendgruppen
zusätzliche Kosten aufzubürden, die durch die Anmietung von Räumen von
anderen Träger*innen entstehen.
Zusätzlich verschärfen die Kürzung von Zuschüssen des Bistums für Jugendarbeit
sowie die personelle Situation in den Pfarreien die Lage vor Ort. Der immer
größere Mangel an pastoralem Personal und die damit steigende Überlastung der
ehren- wie hauptamtlichen Mitarbeitenden führt dazu, dass Jugendarbeit häufig
kaum Unterstützung durch die Pfarrei erfährt.
Bisher fehlt es in diesem Prozess an Lösungen, die den Sozialraum in den Fokus
nehmen und darauf ausgelegt sind, in Mitten der Gesellschaft Kirche zu sein und
Kirche zu leben. Konkret heißt dies, dass Raumnutzungskonzepte entwickelt werden
müssen, die auf Kooperation verschiedener Gruppierungen und Bedürfnisse
basieren. Die kirchliche Nutzung stellt dabei nur einen Aspekt dar. In einer
gemeinsamen Nutzung von Räumen durch kirchliche und nicht-kirchliche Gruppen
liegt die Chance, sich kennenzulernen, miteinander ins Gespräch zu kommen und
gemeinsam das gesellschaftliche Zusammenleben eines Ortes zu gestalten. So kann
echte Kinder- und Jugendbeteiligung entstehen und weiter gefördert werden.
Eine starke und aktive Jugendarbeit im Bistum Speyer ist unverzichtbar für
eine lebendige und zukunftsorientierte Kirche. Sie trägt dazu bei, junge
Menschen in ihrem Glauben zu stärken und sie zu selbstbewussten,
verantwortungsvollen und partizipativen Mitgliedern der Gesellschaft und der
Kirche zu machen. Jugendarbeit braucht entsprechende (Frei)Räume und
Investitionen, damit sie ein Segensort im Bistum Speyer bleiben kann.
Fußnoten:
1 Rahmenkonzept zum Visionsprozess „Segensorte“: https://segensorte.bistum-
speyer.de/wp-content/uploads/2023-01-03-Vision-Ziele-Rahmenkonzept.pdf
2 Seelsorgekonzept „Der Geist ist es, der lebendig macht“: https://www.bistum-
speyer.de/fileadmin/user_upload/1-0-
0/Gemeindepastoral_2015/Grundlegende_Dokumente/Grundsatzpapier_2015_WEB.pdf.pdf
3 Kapitel 5.5 in der Arbeitshilfe zum Pastoralen Konzept: https://www.bistum-
speyer.de/fileadmin/user_upload/1-0-
0/Gemeindepastoral_2015/Grundlegende_Dokumente/broschüre_pastorales_konzept.pdf
4 Beschluss des Diözesanvermögensverwaltungsrates zur Reduzierung der
Pfarrheimfläche vom 21.09.2012
5 Zuschussrichtlinie für Baumaßnahmen aus dem Oberhirtlichen Verordnungsblatt
Nr. 04/2012, Seiten 135-137
6 vgl. Präsentation zum Gebäudekonzept des Bistums: https://www.bistum-
speyer.de/fileadmin/user_upload/1-0-
0/Zentralstelle_und_Leitung/Download
s/Infos_für_Verwaltungsräte/Neue_Dateien_Jul-0/Zentralstelle_und_Leitung/Downloa-
ds/Infos_für_Verwaltungsräte/Neue_Dateien_Jul0/Zentralstelle_und_Leitung/Downloa-
ds/Infos_für_Verwaltungsräte/Neue_Dateien_Jul0/Zentralstelle_und_Leitung/Downloa-
ds/Infos_für_Verwaltungsräte/Neue_Dateien_Jul
i_2019/2019_VR-Veranstaltungen_Bischöf.Bauamt_und_Liegenschaften.pdf
7 vgl. Aufgabenbereich „Kirchengemeinden“ auf Seite 8 und die Abbildung zum
Zuschussbedarf der Aufgabenbereiche auf Seite 16: https://segensorte.bistum-
speyer.de/wp-content/uploads/2023-01-03-Vision-Ziele-Rahmenkonzept.pdf
Eine Begründung erfolgt mündlich.
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